Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe – verbindlich für alle Mitglieder
Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe

Kleingartenverein Killisfeld Aue e.V.

Gartenordnung

Stadtkreis Karlsruhe · gültig seit 1. Januar 2022

Hinweis: Diese Seite ist eine Abschrift der Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe zur besseren Lesbarkeit auf unserer Website. Das amtliche Original im PDF-Format findet ihr im Bereich „Nützliches“ zum Download.

Herausgegeben vom Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. in Abstimmung mit dem Gartenbauamt und dem Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe. Diese Gartenordnung ist für alle Zwischen- und Unterpächter*innen bindend und Bestandteil des jeweiligen Pachtvertrages.

Vorbemerkungen

Die Gartenordnung für den Stadtkreis Karlsruhe. Die Gartenordnung ist ein zentraler Bestandteil des Kleingartenwesens und des Unterpachtvertrages. Viele Probleme im täglichen Miteinander der Gartenfreunde können nicht über die Paragrafen der Gartenordnung geregelt werden. Sie gehören in den Bereich des menschlichen Miteinanders. Konflikte gibt es immer wieder, doch sollte man stets eine friedliche Lösung des Problems suchen.

Die Regelungen der Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz. Neben den Regelungen in der folgenden Gartenordnung sind bei der Nutzung von Kleingärten auch die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes in der geltenden Fassung zu beachten. Bei der Festlegung von Kündigungsfristen orientiert sich die Gartenordnung an dem Bundeskleingartengesetz; sollten sich nach dem Inkrafttreten der Gartenordnung die im Bundeskleingartengesetz genannten Kündigungsfristen ändern, ist das Bundeskleingartengesetz maßgebend.

Begrifflichkeiten in der Gartenordnung. Im Folgenden wird … die Stadt Karlsruhe mit „Grundstückseigentümerin“, der Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. mit „Generalpächter“, der jeweilige Kleingartenverein mit „Zwischenpächter“ und der/die Kleingartenparzellenpächter*in mit „Unterpächter*in“ bezeichnet.

Der in der folgenden Gartenordnung benutzte Begriff „Baulichkeiten“ umfasst Gebäude (u.a. Gartenhäuser, Geräteschuppen etc.), Gebäudeteile (z.B. Vordächer, Pergolen, Solarzellen etc.), befestigte Sitzplätze, Wegebefestigungen (einschließlich Kiesflächen), sowie alle sonstigen technischen oder baulichen Einrichtungen und Anlagen (z.B. Brunnen, Zäune, Beeteinfassungen, Wasserbecken, stationäre Wassertanks, Planschbecken, Folientunnels, Gewächshäuser, Kompostplätze, Grillstellen, Grillkamine, Partyzelte, Sichtblenden etc.).

Der Bezirksverband der Gartenfreunde. Der „Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e. V. (BVKA)“ sorgt auch im Sinne der Stadt Karlsruhe für die Einhaltung der Regelungen der „Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe“ und des „Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)“.

§1 Geltungsbereich/Allgemeines

§2 Kleingärtnerische Nutzung

§3 Allgemeine Verbote

§4 Pflege, Instandhaltung und Nutzung der Gemeinschaftsanlagen

§5 Gemeinschaftsarbeit

§6 Bewirtschaftung und Pflege der Kleingartenparzelle

§7 Bauliche Anlagen

§8 Ver- und Entsorgungseinrichtungen

§9 Gehölze

§10 Einfriedungen und Grenzeinrichtungen

§11 Pflanzenschutz und Düngung

§12 Bodenpflege, Boden- und Grundwasserschutz

§13 Abfallbeseitigung

§14 Natur- und Artenschutz

§15 Tierhaltung

§16 Wasserversorgung

§17 Maßnahmen während des Unterpachtverhältnisses

§18 Beendigung des Unterpachtverhältnisses

§19 Kündigungsentschädigung

§20 Salvatorische Klausel

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Anlage 1: Anbau Geräteteil (seitlich und hinten)

Zeichnung Geräteanbau seitlich an der Gartenlaube mit Maßangaben
Anbau Geräteteil im seitlichen Bereich einer Gartenlaube – Originalzeichnung aus der Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe.
Zeichnung Geräteanbau hinten an der Gartenlaube mit Maßangaben
Anbau Geräteteil im hinteren Bereich einer Gartenlaube (mit Pultdach) – Originalzeichnung aus der Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe.

Anlage 2: Beispiel Darstellungen Bauantrag

Beispielzeichnung für einen Bauantrag mit Laube und Pergola, inklusive Grundriss
Beispielhafte Darstellung für einen Bauantrag (Ansicht und Grundriss) – Originalzeichnung aus der Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe.

Anlage 3: Baumunterlage

Diagramm Baumhöhe nach Unterlage: schwach-, mittelstark- und starkwachsende Unterlagen
Baumhöhe je nach Unterlage (Wurzelwerk) – Originaldiagramm aus der Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe.

Auszug § 9 Gehölze

Das Anpflanzen von Laub- und Nadelbäumen, Großsträuchern sowie stark Ausläufer treibenden Gehölzen (wie z.B. Thuja, Scheinzypressen, sonstige Koniferen, Kirschlorbeer, Essigbaum, Walnuss, etc.) ist verboten. Ausgenommen von diesem Pflanzverbot ist pro Kleingartenparzelle ein einzelner mittelkroniger Obstbaum mit einer maximalen Höhe von 5,00 m. Sonstige Obstbäume dürfen nur mit schwach wachsender Unterlage (Wurzelwerk) gepflanzt werden. Sie dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Für die Pflanzung in der Kleingartenparzelle kommen nur folgende Unterlagen in Frage:

ObstartEmpfohlene schwachwachsende UnterlageStandraumbedarfPflanzabstand von Baum zu Baum (und zur Nachbarkleingartenparzelle)
ApfelM27, M9, M261,5–2 m²1,2–1,5 m
Birne, QuitteQuitte C, Qu Adams2–2,5 m²1,5–2 m
Zwetschgen, Pfirsiche, Aprikosen, u.ä.Wangenheims, St. Julien A4–5 m²2,5–3 m
KirschenGisela 53–4 m²2,5 m

Bei der Pflanzung eines einzelnen mittelkronigen Obstbaumes als Schattenspender:

ObstartEmpfohlene mittelstarke Unterlage
ApfelM4, M25, MM106, A2
Birne, QuitteQuitte A, Qu BA
Zwetschgen, Pfirsiche, Aprikosen, u.ä.St. Julien A
KirschenMaxma 14, PiKu1

Anlage 4: Obstbäume im Kleingarten

Beim Kauf von Obstbäumen ist grundsätzlich folgendes zu beachten:

Bei der Verwendung ist weiter zu beachten:

Anlage 5: Auswahl empfehlenswerter Pflanzen zur Randbepflanzung

Auszug § 9 Gehölze

Sämtliche Ziersträucher sind einem regelmäßigen Pflegeschnitt zu unterziehen, sie dürfen eine maximale Höhe von 1,80 m nicht überschreiten.

Kleinwüchsige Pflanzen:

Deutscher NameBotanischer NameBlattfarbeBlütenfarbeBlütezeit
HeckenberberitzeBerberis thunbergiigrüngelbMai
ZwergginsterCytisus x beaniigrüngelbApril–Mai
Kleiner SternchenstrauchDeutzia roseagrünweiß-rosaMai–Juni
KriechspindelEuonymus fortuneigelb-grüngrün-weißJuni–Juli
StrauchveronikaHebe ssp.grünweiß-violettMai–Sept.
Japanische SommerspiereSpiraea japonicagrünrosa-rotJuni–Juli

Mittel- bis starkwüchsige Sträucher:

Deutscher NameBotanischer NameBlattfarbeBlütenfarbeBlütezeit
Besen-FelsenbirneAmelanchier spicatagrünweißApril
Schneeige BerberitzeBerberis candidulagrüngelbMai
SommerfliederBuddleja davidiigrünweiß-violettJuli–Sept.
ZierquitteChaenomeles japonicagrünrotApril–Mai
Seidiger HartriegelCornus stoloniferagrünweißApril
MaiblumenstrauchDeutzia gracilisgrünweißMai–Juni
Japanische StechpalmeIlex crenatagrünweißMai–Juni
LigusterLigustrum vulgaregrünweißJuni
HeckenmyrteLonicera nitidagrünweißMai–Juni
PfeifenstrauchPhiladelphus xgrünweißJuni–Juli
GlanzmispelPhotinia fraserigrün-rotweißMai–Juni
FingerstrauchPotentilla fruticosagrüngelb, rosaJuli–Sept.
Alpen-JohannisbeereRibes alpinumgrünrosa-violettMai
Japanische ZwergweideSalix suboppositagrüngelbMärz
FiederspiereSorbaria sorbifoliagrün-rotweißJuli–Aug.
Kleine KranzspiereStephanandra incisagrün-weißweißJuni–Juli
AmethystbeereSymphoricarpos xgrünweiß-rosaJuni–Aug.
Zwerg-DuftfliederSyringa meyerigrünlilaMai–Juni
Koreanischer DuftschneeballViburnum carlesiigrünweiß-rosaJuni
Liebliche WeigelieWeigela floridarotweiß-rosa, rotMai–Juni

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