Gartenordnung Stadtkreis Karlsruhe – verbindlich für alle Mitglieder

Aktuelle Verfügbarkeit

Zurzeit stehen leider keine freien Pachtgärten zur Verfügung.

Wenn Sie sich für einen Kleingarten in unserem Verein interessieren, können Sie sich gerne auf unsere Warteliste setzen lassen. Nutzen Sie hierfür bitte das Bewerberformular welches untern verlinkt oder im Bereich Downloads zu finden ist und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt per E-Mail an

kontakt@kgv-killisfeld-aue.de.

Bitte beachten Sie, dass durch die Aufnahme auf die Warteliste kein Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Gartens entsteht.

Die Vergabe aller Gärten erfolgt ausschließlich durch den Vorstand auf Grundlage des jeweils erstellten Sachwertgutachtens. Ein Pächter kann seinen Garten daher nicht eigenständig verkaufen oder einen Nachpächter bestimmen.


Passt ein Kleingarten zu mir?

Ein Kleingarten ist ein wunderschöner Ort zur Erholung – gleichzeitig bringt er aber auch Verantwortung mit sich. Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen, sich folgende Fragen zu stellen:

Bin ich bereit, einen Garten ordnungsgemäß zu bewirtschaften?

Für Kleingärten gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), der Gartenordnung sowie die Regelungen des Bezirksverbands. Diese sind von allen Pächtern einzuhalten.

Habe ich ausreichend Zeit für einen Kleingarten?

Ein Garten benötigt regelmäßige Pflege. Dazu gehören unter anderem das Gießen von Pflanzen, die Bewirtschaftung der Beete, das Mähen des Rasens sowie die allgemeine Instandhaltung des Gartens.

Möchte ich mich aktiv am Vereinsleben beteiligen?

Unser Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Dazu gehören beispielsweise:

Bewerberformular für den KGV Killisfeld-Aue e.V.

Kleingärtnerische Nutzung

Die kleingärtnerische Nutzung ist im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) verbindlich geregelt und bildet die Grundlage des Kleingartenwesens in Deutschland.

Ein Kleingarten dient nicht ausschließlich der Erholung. Er soll überwiegend zur gärtnerischen Nutzung, insbesondere zum Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenfrüchten für den Eigenbedarf, genutzt werden. Diese Nutzung ist Voraussetzung für die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen und die vergleichsweise günstigen Pachtpreise.

Die kleingärtnerische Nutzung ist daher für alle Pächter verpflichtend.

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Internetseite des Bezirksverbands der Kleingärtner Karlsruhe unter „Kleingarten im Verein“.

Weitere Informationen
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