Bauantrag Solaranlage Bauantrag zur Montage einer Solaranlage. Erlaubt sind maximal zwei Solarpaneele mit insgesamt 800 Watt, flach auf dem Laubdach montiert. Einspeisung ins Vereinsnetz und Montage auf Eternitdächern oder der Pergola sind untersagt.
Bauantrag seitlicher Geräteanbau Bauantrag für einen seitlichen Geräteanbau an der Laube. Maximale Tiefe 0,80 m über die gesamte Laubenlänge, Dachüberstand entsprechend verlängern, Optik an die Laube anpassen, Grenzabstand mindestens 40 cm zur Nachbarparzelle einhalten.
Bauantrag Gewächshaus Bauantrag zum Aufstellen eines Gewächshauses. Erlaubt bis 8 m² Grundfläche und 2,30 m Höhe, freistehend ohne Verbindung zu anderen Bauten. Fundament nur aus Betonkantensteinen oder Kanthölzern, Grenzabstand mindestens 60 cm.
Bauantrag Hochbeet Bauantrag zum Aufstellen eines Hochbeets. Erlaubt sind maximal 10 m² Fläche bei mindestens 0,70 m Höhe. Der einzuhaltende Grenzabstand zur Nachbarparzelle beträgt 0,60 m, ein Bauplan mit Maßen ist beizufügen.
Bauantrag Laube Bauantrag zur Errichtung einer Laube. Erlaubt sind maximal 16 m² Grundfläche, 3,20 m Firsthöhe und 2,10 m Traufhöhe. Satteldach mit maximal 30° Neigung, Giebel zum Hauptweg ausgerichtet, Dachüberstand höchstens 0,40 m.
Bauantrag Pergola Bauantrag zur Errichtung einer Pergola. Die Größe darf die zulässige Laubengröße nicht überschreiten, Höhe, Grundriss und Material sind an die Laube anzupassen. Ein Wetterschutz aus Kunststoffplatten bis 16 m² wird geduldet.
Bauantrag Sichtschutz Bauantrag zum Aufstellen eines Sichtschutzes im Aufenthaltsbereich. Geduldet wird eine Hecke oder Holzflechtwand bis maximal 4,00 m Länge und 1,80 m Höhe im direkten Bereich der Pergola, dem Aufenthaltsbereich der Parzelle.
Bauantrag Tomatenunterstand Bauantrag zum Aufstellen einer Tomatenüberdachung. Erlaubt ist eine Überdachung ohne Seitenwände bis 8 m² Fläche und 2 m Höhe, freistehend ohne Verbindung zu anderen Bauten, Grenzabstand mindestens 60 cm einzuhalten.
Bauantrag Spielgerät Bauantrag zum Aufstellen eines Spielgeräts. Schaukeln und ähnliche Geräte dürfen maximal 2,00 m hoch sein, Kinderspielhäuser höchstens 1,50 m² und 1,50 m hoch. Kinderspielhäuser dürfen weder gemauert noch fundamentiert werden.